Nutzen Sie die Geldgeschenke vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber. Sparen Sie mit vermögenswirksamen Leistungen (VL).
VL sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Er kann sie Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro monatlich. Ein VL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Auch der Staat unterstützt VL-Sparen, indem er durch die Arbeitnehmer-Sparzulage finanzielle Anreize bietet.
Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen allerdings nicht über
17.900 Euro bei Alleinstehenden
35.800 Euro bei Verheirateten liegen.
Die Fördergrenze liegt beim Fonds-Sparen bei jährlich 400 Euro, beim Bausparen
bei 470 Euro.
Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen mit einer Prämie
von 18 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das ein Geldgeschenk
von 72 Euro (18 Prozent von 400 Euro).
Beim Bausparen gewährt der Staat neben einer Zulage von 9 Prozent noch die Wohnungsbau-Prämie von 8,8 Prozent.
Auch hier gelten Fördergrenzen: Die maximale Fördersumme beträgt 512 Euro (1.024 Euro bei Verheirateten), und Ihr zu versteuerndes Einkommen darf 25.600 Euro (51.200 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten.
Dann erhalten Sie Prämien von 43 Euro (9 Prozent von 470 Euro) und 45 Euro (8,8 Prozent von 512 Euro). Das ergibt ein Geldgeschenk von 88 Euro.
Wenn Sie sich für VL-Sparen, wenden Sie sich einfach an Ihren Berater oder fordern Sie weitere Infos über unser Kontaktformular an.